http://goo.gl/ULffK |
Alles gut!
Aber dann hatte das Landgericht Köln die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet, weil der Eingriff medizinisch nicht notwendig gewesen sei (siehe a.a.O.).
Ja spinnen die?
Und "das Recht auf körperliche Unversehrtheit" - das ist doch nur was für Lappen!
Doch: "Für alle in der Bundesregierung ist es völlig klar: Wir wollen jüdisches und wir wollen muslimisches religiöses Leben in Deutschland", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin (Quelle).
Man kann sich lebhaft vorstellen, wie das religiöse Leben vorgenannter Religionsgemeinschaften knirschend zum Erliegen käme, wenn man festlegte, dass Jungs erst bei Erlangung der (eingeschränkten) Geschäftsfähigkeit selbst über die Versehrung/Unversehrtheit ihrer Körpers bestimmen könnten... unvorstellbar! Möglicherweise käme es sogar zu genitalem Verstümmelungstourismus, vielleicht nach Holland oder Polen!
Während in Deutschland das Kupieren von Hunden seit 1987 (Ohren) und 1998 (Schwanz) gesetzlich geregelt = verboten ist (Quelle), hatte der schusselige deutsche Gesetzgeber entsprechende Regelungen für das Kupieren von Babys bislang leider verpeilt, voll peinlich!
An alle Gläubige: It' so easy - wenn euer Gott gewollt hätte, dass Männer keine Vorhaut haben, hätten sie keine - von Geburt an, ihr Vögel! Meine Güte!
Noch Fragen Kienzle?
Nein, Hauser.